Taschengeld in der stationären Jugendhilfe: Warum der Umgang mit Geld ein pädagogisches Feld ist – kein Kassenbuch
Taschengeld und Bekleidungsgeld sind ein Rechtsanspruch nach § 39 SGB VIII – und zugleich eines der besten Übungsfelder für Verselbstständigung. Trotzdem werden sie oft in Kladden und losen Listen verwaltet. Warum Transparenz beim Geld Beteiligung, Schutz und den Übergang ins eigene Leben zugleich stärkt.
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