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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.4 · Stand: 27. Mai 2026 · Geltungsbereich: alltagquest.de und darüber angebotene Leistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Frank M. Schaefer (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform AlltagQuest und den ergänzenden Leistungen des Anbieters.

Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen auf Grundlage dieser AGB nicht zustande.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsdokumente
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsgegenstand – Überblick
  4. AlltagQuest-Plattform (SaaS-Lizenz)
  5. Pilotpartnerschaft (Sonderform der Lizenz)
  6. Beratungsleistungen
  7. Schulungen und Workshops
  8. Custom-Development
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
  10. Vergütung, Rechnung, Zahlungsbedingungen
  11. Laufzeit und Kündigung
  12. Verfügbarkeit der Plattform
  13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  14. Geheimhaltung
  15. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
  16. Mängel und Gewährleistung
  17. Haftung
  18. Höhere Gewalt
  19. Änderung dieser AGB
  20. Schlussbestimmungen

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsdokumente

(1) Vertragspartner

Anbieter im Sinne dieser AGB ist Frank M. Schaefer, Soziale und Digitale Dienstleistungen, Am Industriehafen 4a, 24937 Flensburg (vollständige Anbieterangaben siehe Impressum).

(2) Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über

  • die Nutzung der Plattform AlltagQuest (Software-as-a-Service),
  • die Pilotpartnerschaft als Sonderform der Plattformnutzung,
  • Beratungsleistungen,
  • Schulungen und Workshops sowie
  • Custom-Development-Leistungen.

Die AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

(3) Ausschließlich B2B

Verträge auf Grundlage dieser AGB werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden

Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Hierarchie der Vertragsdokumente

Im Verhältnis zwischen den Parteien gilt folgende Rangfolge:

  1. Individualvertrag (insbesondere Pilotvertrag, Lizenzvertrag, Beratungsauftrag, Werkvertrag),
  2. Anlagen zum Individualvertrag, insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO sowie etwaige Lastenhefte,
  3. diese AGB.

Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten geht das jeweils höherrangige Dokument vor.

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§ 2Vertragsschluss

(1) Angebot und Annahme

Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Anbieter und Kunde zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Form

Vertragsschluss, Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; sie wären zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls in Textform zu bestätigen.

(3) Pilotpartnerschaft

Eine Pilotpartnerschaft kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung des Pilotvertrags und des dazugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zustande. Eine Anfrage zur Pilotpartnerschaft über das Online-Formular auf alltagquest.de stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar.

(4) Testzugang

Ein Testzugang im Sinne von § 4 Absatz 7 kommt zustande, wenn der Anbieter nach Eingang einer Anfrage des Kunden über das Online-Formular auf alltagquest.de den Zugang manuell prüft, freigibt und dem Kunden die Zugangsdaten elektronisch übermittelt. Eine Anfrage über das Online-Formular stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, kein automatischer Vertragsschluss. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Anfragen anzunehmen. Der Testzugang endet automatisch nach 14 Kalendertagen ab Aktivierung, sofern bis dahin keine kostenpflichtige Lizenz nach § 4 Absatz 1 gebucht wurde. Eine separate Kündigung des Testzugangs ist nicht erforderlich.

(5) Auftragsverarbeitung als Vertragsschluss-Voraussetzung

Verträge, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden zum Gegenstand haben (insbesondere AlltagQuest-Lizenz und Pilotpartnerschaft), kommen erst nach Abschluss eines wirksamen AVV zustande. Der AVV ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern eigenständige Anlage zum Individualvertrag.

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§ 3Leistungsgegenstand – Überblick

(1) Leistungskategorien

Die konkreten vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag. Diese AGB enthalten in den §§ 4 bis 8 die allgemeinen Bedingungen für die einzelnen Leistungskategorien.

(2) Rechtliche Einordnung der Leistungen

LeistungRechtliche Natur
AlltagQuest-Lizenz / PilotpartnerschaftSoftware-as-a-Service, Anwendung mietvertraglicher Regelungen (§§ 535 ff. BGB) entsprechend
Optionales Zusatzmodul „KI-Werkzeuge"Software-as-a-Service mit ergänzender Datenschutz-Vereinbarung; Buchung und Einrichtung erfolgen ausschließlich auf gesonderten schriftlichen Auftrag (siehe § 4 Abs. 6)
BeratungsleistungenDienstvertrag (§§ 611 ff. BGB)
Schulungen und WorkshopsDienstvertrag (§§ 611 ff. BGB)
Custom-DevelopmentWerkvertrag (§§ 631 ff. BGB) mit Abnahme

(3) Keine Erfolgsgarantie bei Dienstleistungen

Bei Beratungsleistungen und Schulungen schuldet der Anbieter eine fachgerechte Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird kein Erfolg in Bezug auf einrichtungsinterne Veränderungsprozesse oder behördliche Genehmigungen geschuldet.

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§ 4AlltagQuest-Plattform (SaaS-Lizenz)

(1) Leistungsumfang

Der Anbieter stellt dem Kunden die browserbasierte Plattform AlltagQuest für die Dauer der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Der konkrete Funktionsumfang (Module) ergibt sich aus dem Individualvertrag.

(2) Bereitstellung

Die Plattform wird auf Servern des Anbieters bzw. seines Hosters in Deutschland betrieben. Eine Installation auf Systemen des Kunden ist nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über aktuelle Webbrowser; der Kunde stellt eine ausreichende Internetverbindung selbst sicher.

(3) Nutzungsumfang

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform für eigene Zwecke der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

(4) Rechtsrahmen

AlltagQuest unterstützt Fachkräfte bei der Dokumentation und Partizipation im Rahmen des SGB VIII. Die Plattform ersetzt nicht die fachliche Beurteilung der Mitarbeitenden des Kunden. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung in der jeweiligen Einrichtung verbleibt beim Kunden.

(5) Updates und Weiterentwicklung

Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, Module zu ergänzen, anzupassen oder zu entfernen, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf in Textform angezeigt.

(6) Optionales Zusatzmodul „KI-Werkzeuge"

Über die Standard-Plattform hinaus bietet der Anbieter ein optionales, gesondert zu beauftragendes Zusatzmodul mit KI-gestützten Werkzeugen zur Vorbereitung von Hilfeplan- und Berichts-Texten an. Für dieses Modul gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  • Das Modul wird nur auf gesonderten schriftlichen Auftrag des Kunden eingerichtet und ist nicht Bestandteil der Standard-Lizenz oder der Pilotpartnerschaft.
  • Die Vergütung erfolgt zu den im Individualvertrag vereinbarten Konditionen (Listenpreis: 249 € netto pro Monat). Die Buchung erfolgt monatlich kündbar mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.
  • Vor erstmaliger Aktivierung wird ein ergänzender Datenschutz-Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der die eingesetzten Verarbeitungsschritte, Pseudonymisierungsverfahren, Subdienstleister sowie ggf. Drittlandtransfers transparent macht.
  • Eingaben werden vor der KI-Verarbeitung pseudonymisiert. Der Kunde stellt sicher, dass keine Klardaten von Jugendlichen oder Sorgeberechtigten ohne Pseudonymisierung in das Modul eingegeben werden.
  • KI-generierte Texte sind ausschließlich Vorlagen. Die fachliche Prüfung und Verantwortung verbleibt vollständig bei den Mitarbeitenden des Kunden. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
  • Der Kunde kann das Modul jederzeit deaktivieren lassen, ohne dass dies die übrige Lizenz berührt.

(7) Testzugang

Über die Plattform kann ein Testzugang nach manueller Freischaltung durch den Anbieter genutzt werden. Für diesen gelten ergänzend folgende Bedingungen:

  • Der Testzugang ist auf 14 Kalendertage ab Aktivierung befristet und endet automatisch ohne Kündigung. Eine kostenpflichtige Buchung im Sinne der Absätze 1–5 ist während der Testphase und nach deren Ablauf möglich.
  • Während des Testzugangs steht dem Kunden der Funktionsumfang des Bundles PRO ohne Modul-Beschränkungen zur Erprobung offen.
  • Der Testzugang ist zur Erprobung mit Demo- und Beispieldaten bestimmt. Das Anlegen oder Importieren personenbezogener Daten realer Jugendlicher, Sorgeberechtigter oder Mitarbeitender ist im Testzugang ausgeschlossen, solange nicht ein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich der zugehörigen Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen" (TOM) nach § 13 Absatz 2 zwischen Anbieter und Kunde unterzeichnet vorliegt. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch so auszugestalten, dass das Anlegen oder Importieren von Jugendlichen-Datensätzen erst nach Bestätigung der AVV-/TOM-Unterzeichnung freigeschaltet wird.
  • Eine im Marketing als Bestandteil des Hauptangebots dargestellte Individualisierung wird im Testzugang nicht erbracht; sie ist Gegenstand des Setup-Prozesses nach Vertragsschluss.
  • Nach Ablauf des Testzugangs werden die im Rahmen der Testphase angelegten Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern der Kunde nicht zwischenzeitlich eine kostenpflichtige Lizenz gebucht und die Datenübernahme bestätigt hat.
  • Eine Verlängerung des Testzugangs erfolgt nur in Ausnahmefällen auf gesonderte Anfrage und liegt im Ermessen des Anbieters.
  • Die Freischaltung eines Testzugangs erfolgt manuell durch den Anbieter. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung besteht nicht.
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§ 5Pilotpartnerschaft (Sonderform der Lizenz)

Hinweis: Pilotpartnerschaften werden seit dem 11.05.2026 ausschließlich auf direkte Einladung des Anbieters vergeben. Eine offene Anfrage zur Pilotpartnerschaft über das Online-Formular ist nicht mehr vorgesehen. Bestehende Pilotpartner-Verträge sowie zum Zeitpunkt der Einladung bereits laufende Vertragsanbahnungen bleiben hiervon unberührt und gelten nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 1–5 fort.

(1) Charakter

Die Pilotpartnerschaft ist eine zeitlich befristete Sonderform der AlltagQuest-Lizenz. Sie verbindet eine vergünstigte Nutzungsmöglichkeit mit erweiterten Mitwirkungspflichten des Kunden zugunsten der Weiterentwicklung der Plattform.

(2) Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Pilotpartnerschaft sind:

  • der Abschluss eines schriftlichen Pilotvertrags,
  • der Abschluss eines AVV nach Art. 28 DSGVO,
  • die Benennung einer Ansprechperson auf Leitungsebene durch den Kunden,
  • der Echtbetrieb von AlltagQuest in mindestens einer Wohngruppe des Kunden.

(3) Erweiterte Mitwirkungspflichten

Der Pilotpartner verpflichtet sich, im Pilotvertrag näher geregelte Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere:

  • Teilnahme an einem monatlichen Feedbackgespräch,
  • strukturiertes Bug- und Feature-Reporting nach Vorgabe des Anbieters,
  • Bereitstellung der Plattform für den Echtbetrieb in einer Wohngruppe,
  • Benennung einer dauerhaften Ansprechperson auf Leitungsebene.

Konkrete Ausgestaltung und Frequenz richten sich nach dem Pilotvertrag.

(4) Vorzugskonditionen nach Pilotphase

Pilotpartner, die ihre Mitwirkungspflichten nach Absatz 3 erfüllen, erhalten nach Ablauf der Pilotphase dauerhaft Vorzugskonditionen für die Weiternutzung der Plattform. Umfang und Konditionen werden im Pilotvertrag verbindlich festgelegt.

(5) Beendigung der Pilotphase

Nach Ablauf der im Pilotvertrag vereinbarten Pilotdauer hat der Kunde drei Optionen:

  • Übergang in eine reguläre Lizenz zu Pilotpartner-Vorzugskonditionen,
  • Wechsel in einen anderen Lizenzplan zu regulären Konditionen,
  • Beendigung des Vertrags mit vollständigem Datenexport gemäß § 13 Absatz 5.
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§ 6Beratungsleistungen

(1) Gegenstand

Beratungsleistungen umfassen insbesondere fachliche Beratung zur Einführung und Nutzung von AlltagQuest in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, organisatorische Begleitung und individuelle Lösungsentwicklung.

(2) Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis des im Angebot vereinbarten Stundensatzes oder als Pauschale. Der Anbieter dokumentiert die geleisteten Stunden und legt diese mit der Rechnung offen, sofern Stundenabrechnung vereinbart wurde.

(3) Durchführung

Beratungsleistungen werden ausschließlich remote über Microsoft Teams durchgeführt. Eine Durchführung vor Ort beim Kunden erfolgt nur in Ausnahmefällen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Kein bestimmter Erfolg

Beratungsleistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Umsetzung von Empfehlungen durch den Kunden, wird nicht geschuldet.

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§ 7Schulungen und Workshops

(1) Format

Schulungen und Workshops werden ausschließlich online über Microsoft Teams durchgeführt. Format, Dauer, Inhalt und Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem Individualangebot.

(2) Schulungsmaterialien

Schulungsmaterialien (Skripte, Folien, Übungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im Rahmen der Schulung. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung – auch in Auszügen – bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(3) Aufzeichnung

Aufzeichnungen einer Schulung – durch den Kunden, einzelne Teilnehmer oder Dritte – sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

(4) Mindestteilnehmerzahl und Absage

Bei Workshops mit Mindestteilnehmerzahl behält sich der Anbieter vor, den Termin bei Unterschreitung bis zu sieben Tage vor Beginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

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§ 8Custom-Development

(1) Gegenstand

Custom-Development umfasst die Entwicklung kundenspezifischer Erweiterungen, Schnittstellen oder Anpassungen an oder rund um die AlltagQuest-Plattform.

(2) Lastenheft

Grundlage des Custom-Development ist ein vom Anbieter erstelltes und vom Kunden in Textform freigegebenes Lastenheft, das die zu entwickelnden Funktionen, Abnahmekriterien, Fristen und Vergütung verbindlich beschreibt. Ohne Lastenheft kommt kein Werkvertrag zustande.

(3) Abnahme

Nach Fertigstellung legt der Anbieter das Werk dem Kunden zur Abnahme vor. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Werktagen auf Übereinstimmung mit dem Lastenheft und erklärt die Abnahme oder rügt nachweisbare Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb der Frist weder Abnahme noch Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen, sofern der Anbieter den Kunden auf diese Folge bei Vorlage hingewiesen hat.

(4) Übertragung der Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Anbieter dem Kunden die nach dem Lastenheft vereinbarten Nutzungsrechte am Custom-Development. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Entwicklung gewonnene allgemeine Erkenntnisse und nicht-kundenspezifische Bestandteile auch in anderen Projekten zu verwenden.

(5) Pflege und Weiterentwicklung

Pflege und Weiterentwicklung des Custom-Development nach Abnahme sind nicht von der ursprünglichen Werkleistung umfasst und bedürfen einer separaten Vereinbarung.

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§ 9Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Allgemeine Mitwirkungspflicht

Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Daten, Zugänge und Mitwirkungsleistungen zur Verfügung, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

(2) Ansprechperson

Der Kunde benennt eine zentrale Ansprechperson und vertritt diese im Verhinderungsfall.

(3) Datenherrschaft und Verantwortlichkeit

Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für alle in der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Kunde stellt sicher, dass:

  • für die Verarbeitung der Daten der von ihm betreuten Jugendlichen die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen,
  • Einwilligungen der Personensorgeberechtigten und – soweit erforderlich – der Jugendlichen eingeholt sind,
  • sämtliche Informationspflichten gegenüber Betroffenen erfüllt werden,
  • vor dem erstmaligen Anlegen oder Importieren personenbezogener Daten Jugendlicher in die Plattform ein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich der Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen" (TOM) nach § 13 Absatz 2 mit dem Anbieter geschlossen wurde.

(4) Sicherheit der Zugangsdaten

Der Kunde bewahrt die ihm zugeteilten Zugangsdaten sorgfältig auf, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.

(5) Folgen unterlassener Mitwirkung

Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.

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§ 10Vergütung, Rechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Preise

Die Vergütung ergibt sich aus dem Individualvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Preise gelten für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit; Anpassungen für Folgezeiträume regelt Absatz 6.

(2) Rechnungstellung

Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail) ausgestellt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt zusätzlich Zustellung in Papierform.

(3) Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.

(4) Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(5) Zurückbehaltung und Sperrung

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Sperrandrohung berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.

(6) Preisanpassung bei Folgezeiträumen

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Folgezeiträume nach Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Stimmt der Kunde der Anpassung nicht zu, kann er das Vertragsverhältnis zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.

(7) Aufrechnung

Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(8) Testzugang

Der Testzugang nach § 4 Absatz 7 ist während seiner Laufzeit kostenlos. Eine Vergütungspflicht entsteht erst mit Buchung einer kostenpflichtigen Lizenz nach Maßgabe des Individualvertrags.

(9) Rabatt auf Drittleistungen des Anbieters

Aktive Kunden des Bundles PRO erhalten während der Laufzeit ihres Lizenzvertrags einen Rabatt von 20 % auf alle Entwicklungsbericht-Services, die der Anbieter unter der Marke hilfeplaene.de erbringt. Maßgeblich ist der jeweils geltende Listenpreis auf hilfeplaene.de. Der Rabatt wird auf den Netto-Preis der Drittleistung gewährt und ist nicht mit anderen Sondervergütungen kombinierbar. Mit Beendigung der PRO-Lizenz erlischt der Anspruch auf den Rabatt für künftig erteilte Aufträge; bereits beauftragte und noch nicht abgerechnete Leistungen bleiben unberührt.

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§ 11Laufzeit und Kündigung

(1) Lizenzvertrag

Sofern im Lizenzvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, beginnend mit dem im Vertrag genannten Aktivierungsdatum. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Pilotpartnerschaft

Die Pilotpartnerschaft hat eine im Pilotvertrag bestimmte Laufzeit, in der Regel 6 Monate. Beide Parteien können den Pilotvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, ohne dass dem Kunden hieraus Nachteile in Bezug auf zugesagte Vorzugskonditionen entstehen.

(3) Testzugang

Der Testzugang nach § 4 Absatz 7 endet automatisch nach 14 Kalendertagen ab Aktivierung. Eine Kündigung ist weder erforderlich noch möglich. Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist jederzeit durch formlose Mitteilung an den Anbieter möglich.

(4) Beratung und Schulung

Beratungs- und Schulungsverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung oder zum vereinbarten Endtermin.

(5) Custom-Development

Custom-Development-Werkverträge enden mit Abnahme nach § 8 Absatz 3 und vollständiger Zahlung der Vergütung.

(6) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei

  • Zahlungsverzug von mehr als 45 Tagen trotz Mahnung,
  • wiederholtem schweren Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten,
  • missbräuchlicher Nutzung der Plattform.

Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor bei nachhaltiger Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit nach § 12 trotz angemessener Fristsetzung.

(7) Form der Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform.

→ Praxis-Erläuterung dieser Klausel

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§ 12Verfügbarkeit der Plattform

(1) Verfügbarkeitszusage

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.

(2) Wartungsfenster

Geplante Wartungsarbeiten finden – sofern technisch möglich – sonntags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) statt und werden, soweit zumutbar, mindestens 48 Stunden vorher in Textform angekündigt. Geplante Wartungsfenster gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.

(3) Ausnahmen

Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten ferner Ausfälle infolge:

  • höherer Gewalt (§ 18),
  • Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Internetanbindung des Kunden, Verhalten Dritter, behördlicher Anordnungen),
  • notwendiger Sicherheitsupdates mit kurzer Vorankündigung.

(4) Service-Level

Konkrete Service-Level (Reaktionszeiten bei Störungen, Service-Credits bei Unterschreitung der Verfügbarkeit) regelt – soweit vereinbart – der Individualvertrag.

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§ 13Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Im Verhältnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten der vom Kunden betreuten Personen ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO auf Grundlage des AVV.

(2) AVV und TOM als zwingende Voraussetzung der Datenverarbeitung

Verträge, die eine Auftragsverarbeitung zum Gegenstand haben, kommen nur zustande, wenn ein wirksamer AVV nach Art. 28 DSGVO geschlossen ist. Inhalt und Form des AVV ergeben sich aus der Anlage zum Individualvertrag. Eine ausführliche, unterschriftsreife Fassung des AVV einschließlich der Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen" (TOM) steht als AVV-Vertrag (PDF) zur Verfügung und wird zur Unterzeichnung im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeliefert.

Das Anlegen oder Importieren personenbezogener Daten von Jugendlichen in die Plattform – einschließlich des Testzugangs nach § 4 Absatz 7 – ist erst zulässig, nachdem AVV und TOM-Anlage zwischen Anbieter und Kunde wirksam unterzeichnet vorliegen. Solange diese Unterzeichnung nicht bestätigt ist, dürfen ausschließlich Demo- oder Beispieldatensätze ohne realen Personenbezug angelegt werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Anlage- und Import-Funktionen für Jugendlichen-Datensätze technisch zu sperren, bis die wirksame AVV-/TOM-Unterzeichnung vorliegt.

(3) Besonderer Schutzbedarf

Beide Parteien sind sich bewusst, dass über die Plattform regelmäßig personenbezogene Daten von Minderjährigen verarbeitet werden, denen nach Art. 8 DSGVO ein erhöhter Schutzbedarf zukommt. Der Anbieter trifft hierfür angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die im AVV-Anhang dokumentiert sind.

(4) Unterauftragsverarbeiter

Der Anbieter setzt im Rahmen der Auftragsverarbeitung Unterauftragsverarbeiter ein. Eine aktuelle Liste ist dem AVV als Anlage beigefügt. Änderungen werden dem Kunden gemäß den Regelungen des AVV angekündigt.

(5) Datenexport bei Vertragsende

Bei Beendigung des Vertrags – aus welchem Grund auch immer – stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsende einen vollständigen Export der ihm zuzuordnenden Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf weiterer 30 Tage werden die Daten in den Systemen des Anbieters gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung des Anbieters für den Besuch der Website alltagquest.de ist unter /datenschutz abrufbar. Sie ist nicht Vertragsbestandteil dieser AGB.

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§ 14Geheimhaltung

(1) Beidseitige Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags zu nutzen.

(2) Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen sind insbesondere:

  • personenbezogene Daten der vom Kunden betreuten Personen (über § 13 hinaus),
  • Informationen über pädagogische Konzepte, interne Strukturen und Verfahren des Kunden,
  • Informationen über die technische Architektur, den Quellcode oder Geschäftsstrategien des Anbieters,
  • sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den Umständen offensichtlich vertraulicher Natur sind.

(3) Ausnahmen

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die

  • nachweislich bereits vor Mitteilung allgemein bekannt waren,
  • ohne Verstoß gegen diese Pflicht allgemein bekannt geworden sind,
  • der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offenbart wurden,
  • aufgrund Gesetzes, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(4) Dauer

Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus für fünf Jahre fort.

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§ 15Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Eigentum an der Plattform

Sämtliche Rechte an der AlltagQuest-Plattform – einschließlich Quellcode, Datenmodell, Marken und Designs – stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag ausschließlich die in § 4 Absatz 3 beschriebenen Nutzungsrechte.

(2) Kein Reverse Engineering

Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung der Plattform sind unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG) etwas anderes vorsehen.

(3) Kundeninhalte

Inhalte und Daten, die der Kunde in die Plattform einstellt, bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran ausschließlich die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte (insbesondere Speicherung, Anzeige, Sicherung).

(4) Marke und Logo

Eine Verwendung der Marke „AlltagQuest" oder zugehöriger Logos durch den Kunden zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Davon ausgenommen ist die übliche Nennung als genutzte Plattform im Rahmen interner und externer Kommunikation des Kunden.

(5) Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden – ausschließlich nach vorheriger Freigabe in Textform – als Referenz auf der Website, in Vorträgen und in Veröffentlichungen zu nennen. Bei Pilotpartnern regelt der jeweilige Pilotvertrag die Bedingungen abschließend.

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§ 16Mängel und Gewährleistung

(1) SaaS-Bereitstellung

Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in einer zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Form. Auftretende Mängel werden im Rahmen der laufenden Wartung und Weiterentwicklung beseitigt; insoweit gelten mietvertragliche Regelungen entsprechend.

(2) Custom-Development

Für Custom-Development gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern keine Arglist vorliegt. § 309 Nr. 8 BGB bleibt unberührt.

(3) Beratung und Schulung

Bei Mängeln einer Beratungs- oder Schulungsleistung kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie zu Recht verweigert, kann der Kunde die Vergütung mindern.

(4) Mängelanzeige

Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Anzeige soll Art, Auftreten und Auswirkungen des Mangels nachvollziehbar beschreiben.

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§ 17Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Haftungsobergrenze

Die Haftung des Anbieters für einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf die im Vertragsjahr durch den Kunden geleistete Netto-Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 EUR pro Schadensfall. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(4) Ausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen

Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Datenverlust

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(6) Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, die nicht von Absatz 1 erfasst sind, verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis vom Schaden und dem Schädiger, spätestens jedoch nach drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

(7) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung des Anbieters nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

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§ 18Höhere Gewalt

(1) Befreiung von der Leistungspflicht

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichtleistung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen mit weitreichender Wirkung sowie großflächige Ausfälle der Internet-Infrastruktur.

(2) Mitteilungspflicht

Die betroffene Partei zeigt das Ereignis und seine voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform an.

(3) Außerordentliche Kündigung

Hält das Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform außerordentlich zu kündigen.

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§ 19Änderung dieser AGB

(1) Änderungsvorbehalt

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen, neuer Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder zur Anpassung an geänderte Marktbedingungen erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Ankündigung

Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die Ankündigung enthält die geänderten Bedingungen sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens.

(3) Widerspruch

Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform widersprechen. Bei rechtzeitigem Widerspruch gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen.

(4) Schweigen

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB ab dem in der Ankündigung genannten Inkrafttretenszeitpunkt. Hierauf wird der Kunde in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

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§ 20Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Flensburg. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Flensburg.

(4) Abtretung

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte übertragen.

(5) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

(6) Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

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Diese AGB liegen in der Version 1.4 mit Stand 27. Mai 2026 vor und werden unter https://alltagquest.de/agb veröffentlicht. Bei Vertragsschluss gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Fassung; ältere Fassungen werden archiviert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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